Nach dem ersten Monat Zusammenarbeit kann ich sagen: Die Analyse der Patentverletzung nach § 139 PatG war präzise und praxisnah. Die Kanzlei hat die Schutzbereichsermittlung klar strukturiert und auf die äquivalenten Verletzungshandlungen hingewiesen. Besonders hilfreich war die Bewertung der aktuellen BGH-Rechtsprechung. Der Aufwand für die Geheimhaltungsmaßnahmen nach GeschGehG wurde realistisch eingeschätzt. Ich fühlte mich gut aufgehoben.
12. März 2025Ihre Bewertung zu unseren IP-Dienstleistungen
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