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Gegenstand der Dienstleistung
Die Beratung umfasst die Analyse von Patentverletzungen nach § 139 PatG sowie die Prüfung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse gemäß GeschGehG. Die Dienstleistung beschränkt sich auf die rechtliche Bewertung und strategische Begleitung; eine technische Prüfung von Patentansprüchen oder Geheimhaltungsmaßnahmen wird nur im Rahmen der rechtlichen Würdigung erbracht.
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Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen (Patenturkunden, Geheimhaltungsvereinbarungen, Zugriffsprotokolle, Korrespondenz mit Dritten) vollständig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Bei unvollständigen oder verspäteten Angaben haftet der Auftraggeber für daraus resultierende Verzögerungen oder fehlerhafte Analysen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der übermittelten Tatsachen.
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Haftungsbeschränkung
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflichten (insbesondere Beratungspflichten nach § 43 BRAO) verletzt werden. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haften wir in voller Höhe, jedoch begrenzt auf den nach der Rechtsprechung des BGH typischen Schadensumfang bei anwaltlicher Beratung. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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Geheimhaltung und Datenschutz
Alle vom Auftraggeber übermittelten Informationen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung. Die Aufbewahrung von Mandatsunterlagen richtet sich nach § 50 BRAO (sechs Jahre nach Abschluss).
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Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Basis einer gesonderten Honorarvereinbarung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
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Kündigung und Beendigung
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen anteilig abgerechnet. Bei Kündigung durch uns aus wichtigem Grund (z. B. Verstoß gegen Mitwirkungspflichten) erfolgt die Abrechnung bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Bereits gezahlte Vorschüsse werden nach Abzug der erbrachten Leistungen zurückerstattet.
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Änderungen der Bedingungen
Wir behalten uns vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Mandatsverhältnisse zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Neuregelungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich ist. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
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Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist der Sitz unserer Kanzlei in Braunschweig, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.